Barrierefreiheit · BFSG / EAA / WCAG 2.1 AA

Die Erklärung zur
Barrierefreiheit.

Für alle Unternehmen, die dem BFSG unterliegen, ist die Erklärung zur Barrierefreiheit ein Pflichtdokument. Sie muss öffentlich auf der Website erreichbar sein – und sie muss ehrlich sein.

Automatisierter ScanWCAG 2.1 Level AAKeine Zertifikate, keine SiegelFeste Preise, netto

01 / Was das Dokument ist

01

Ein Pflichtdokument

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist nach Paragraf 12 BFSG für alle Unternehmen vorgeschrieben, die dem Gesetz unterliegen. Sie muss öffentlich auf der Website erreichbar sein.

02

Keine Bescheinigung

Sie bestätigt nicht, dass alles barrierefrei ist. Sie ist eine ehrliche Selbstauskunft über den geprüften Stand und bekannte Barrieren.

03

Verpflichtend, nicht optional

Fehlt die Erklärung oder ist sie nicht öffentlich, ist das ein eigener Verstoß – unabhängig vom Zustand der Website selbst.

02 / Was drinstehen muss

Übereinstimmung mit WCAG 2.1 AA

Welche Anforderungen wurden geprüft, mit welchem Ergebnis.

Nicht barrierefreie Inhalte

Ehrliche Auflistung bekannter Barrieren, die noch nicht behoben wurden.

Prüfmethodik

Wie wurde geprüft: automatisiert, durch wen, zu welchem Zeitpunkt.

Kontakt für Meldungen

Erreichbare Kontaktmöglichkeit für Nutzer, die Barrieren melden möchten.

Durchsetzungsstelle

An wen Nutzer sich wenden können, wenn Sie nicht reagieren.

Beschwerdeverfahren

Formeller Beschwerdeweg für Nutzer mit Beeinträchtigung.

Was wir nicht liefern. Keine Zertifikate und keine Siegel. Ein Auditbericht ist ein Nachweis der geprüften Arbeit, aber keine Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle. Wer ein Siegel braucht, ist bei uns nicht richtig.

03 / Leistungsumfang

Enthalten:

  • Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Erklärung zur Barrierefreiheit nach Paragraf 12 BFSG
  • öffentlich zugängliche HTML-Seite für die eigene Website
  • PDF-Fassung zur Ablage
  • Übereinstimmung mit WCAG 2.1 AA und Prüfmethodik
  • ehrliche Auflistung nicht barrierefreier Inhalte
  • Kontaktmöglichkeit für Meldungen und Durchsetzungsstelle
  • Datum der letzten Prüfung

Die Erklärung ist eine ehrliche Selbstauskunft und keine Bescheinigung vollständiger Barrierefreiheit. Wir erstellen keine Zertifikate und vergeben keine Siegel.

Hinweis: Inklusive, wenn ein Audit Komplett aus automatischem Scan und manueller Prüfung beauftragt wurde.

04 / Ablauf

Auftrag

Sie beauftragen die Erklärung, gegebenenfalls zusammen mit einem Audit.

Prüfung

Wir prüfen Ihre Website automatisiert und, falls beauftragt, manuell.

Entwurf

Wir erstellen den Text Ihrer Erklärung mit allen sieben Pflichtangaben.

Freigabe

Sie lesen den Entwurf und geben ihn frei.

Veröffentlichung

Wir liefern HTML-Seite und PDF für die Ablage.

Aktualisierung

Bei neuen Barrieren wird die Erklärung fortgeschrieben.

Nächster Schritt

Ein Pflichtdokument,
das ehrlich ist.

35,00 EUR netto, inklusive wenn Sie Audit und manuelle Prüfung gemeinsam beauftragen. Danach wissen Sie genau, was auf Ihrer Website steht – und was nicht.

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